- Vertretung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren,
- Überprüfung der Angebote mit Bekanntmachungen und mit dem geltenden Vergaberecht,
- Beratung der Auftraggeber (Überprüfung der Wirksamkiet der abgegebenen Angebote, Kontrolle der Auftragsvergabe, Vorbereitung von Protestentscheidungen und Erwiderungen auf Berufung anderer Anbieter),
- Beratung der Auftragnehmer zur optimalen Angebotsgestaltung und -abgabe,
- Vertretung von Wirtschaftsteilnehmer, deren gesetzliche Interessen am Erhalt eines Auftrags durch nicht-rechtmäβiges Verfahren des öffentlichen Auftraggebers beeinträchtigt wurden,
- Vorbereitung von Protesten gegen das Verhalten der öffentlichen Auftraggeber, Einreichung von Beschwerden an den Vorsitzenden des Vergabeamtes sowie gegen Urteile des Schlichtungsgremiums,
- Beratung zur Erfüllung, Änderung und Auflösung von öffentlichen Aufträgen.