Gestaltung und Verhandlung von Vertragsentwürfen zur Durchführung eines Immobilienskaufs, Vorbereitung anderer Verträge, die eine dauerhafte und ungestörte Nutzung der Immobilien sichern,
Lösung der Rechtsprobleme, verbunden mit dem Erwerb der mit den Drittrechten belasteten Immobilien,
Begründung von Grundpfandrechten beim Immobilienkauf (Hypothek, Grunddienstbarkeit, Nieβbrauch, usw.),
Einholen von Genehmigungen des Innenministers für den Immobilienerwerb.