Im Januar 2022. Der Oberste Gerichtshof hat zwei wichtige Beschlüsse zu praktischen rechtlichen Aspekten der Funktionsweise von Aktiengesellschaften und ihren Organen angenommen.
Am 13. Januar 2022 hat der Oberste Gerichtshof in der Zivilkammer in der Rechtssache III CZP 14/22 einen Beschluss über den rechtlichen Bestand des Grundeigentums bei der Teilung und anschließenden Zusammenlegung von Grundstücken gefasst.
Am 16. Dezember 2021 hat das Justizministerium einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches in Bezug auf Erbschaften veröffentlicht.
Am 17. Dezember 2021 hat das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Poznan auf eine von den Anwälten der Kanzlei eingereichte Klage hin die für den Mandanten der Kanzlei ungünstige Entscheidung des Berufungsgerichts der Selbstverwaltung über die Festsetzung der sog. Planfeststellungsgebühr in Höhe von mehr als 600.000 PLN im Zusammenhang mit dem Verkauf eines für eine Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücks in vollem Umfang aufgehoben.
Am 2. Dezember 202 verabschiedete Sejm eine Änderung des Zivilgesetzbuches, die die Verjährung von Ansprüchen und die Ausbeutung betrifft. Was…
Am 2. Dezember 202 verabschiedete Sejm eine Änderung des Zivilgesetzbuches, die die Verjährung von Ansprüchen und die Ausbeutung betrifft. Was…