Am 14. April 2023 hat sas Parlament das Gesetz über Verbraucherpfandkredite verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, den schnell wachsenden Sektor der Kreditvergabe an Privatpersonen „gegen Verpfändung“ von beweglichen Gütern umfassend zu regeln und die Interessen des Verbrauchers als Kreditnehmer zu schützen.
Am 29. März 2023 wurde beim Notar in Warschau mit Unterstützung des Immobilienrechtsteams der Anwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki und Partner eine notarielle Urkunde über den Vertrag zum Verkauf des Einkaufszentrums Europa Centralna unterzeichnet.
Als Reaktion auf die wachsenden Bedürfnisse und Erwartungen der Mandanten der Kanzlei, die in einem zunehmend instabilen und unvorhersehbaren rechtlichen Umfeld tätig sind, entwickelt die Kanzlei Babiaczyk, Skrocki und Partner sp. k. das Angebot an Dienstleistungen im Bereich der Compliance durch die Durchführung umfassender Audits von Unternehmen im Bereich des breit verstandenen Umweltrechts.
Die Anwälte der Prozessabteilung von Babiaczyk, Skrocki und Partner sp. k. vertreten die Mandanten der Kanzlei – eine Produktionsgesellschaft, die zu einem internationalen Konzern gehört – in einem Rechtsstreit mit den Staatsforsten vor dem Hintergrund der Abwicklung von Bankgarantien. Der Wert der Forderungen beträgt 1.000.000 PLN.
Im Januar 2023. Der Oberste Gerichtshof hat zwei wichtige Beschlüsse gefasst, die aus verfahrensrechtlicher Sicht für die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen von Bedeutung sind.
Am 12. Januar 2023 hat das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Poznań die von den Anwälten der Kanzlei vorgebrachten Argumente in vollem Umfang anerkannt und die Klage einer Wohnungsbaugenossenschaft gegen die Baugenehmigung des Mandanten der Kanzlei abgewiesen.