Am 3. Oktober 2023 hat das Oberste Gerichtshof in einer Rechtssache mit dem Aktenzeichen III CZP 22/23 einen Beschluss gefasst, wonach die Bestimmung des Artikels 448 § 1 des Zivilgesetzbuchs gemäß der Regelung des Artikels 43 des Zivilgesetzbuchs auch für juristische Personen gilt.
Am 23. August 2023 hat die Berufungskommission der Selbstverwaltung in Poznań aufgrund einer von den Anwälten des Verwaltungsrechtsteams der Kanzlei Babiaczyk Skrocki i Wspólnicy vorbereiteten und eingereichten Berufung die frühere Entscheidung des Bürgermeisters von Poznań, mit der die Änderung der zuvor erlassenen endgültigen Entscheidung über die Festlegung der Bedingungen für die Erschließung des Grundstücks abgelehnt wurde, in vollem Umfang aufgehoben und gleichzeitig die Entscheidung in einer von der Kanzlei im Namen des Mandanten beantragten Weise geändert.
Am 14. Juni 2023. Der Oberste Gerichtshof hat in einer Besetzung von 7 Richtern einen Beschluss gefasst, wonach die Konkurserklärung eines Schuldners nicht zum Verlust des Rechts eines Gläubigers führt, eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Rechtshandlung des Schuldners gemäß der Bestimmung des Art. 527 des Zivilgesetzbuches, d.h. der sog. Paulianische Anfechtungsklage, zu erheben.
Am 24. Juli 2023 hat die Bauaufsichtsbehörde der Provinz aufgrund eines von den Anwälten des Verwaltungsrechtsteams im Namen des Mandanten der Kanzlei eingelegten Rechtsbehelfs eine Entscheidung erlassen, mit der die frühere Entscheidung der Bezirksbauaufsichtsbehörde, mit der der Abriss eines im Bau befindlichen Gebäudes angeordnet wurde, in vollem Umfang aufgehoben und das Verwaltungsverfahren eingestellt wurde. Eine solche Entscheidung ist in den Verwaltungsinstanzen endgültig.
Im Juli 2023 wurde eine Ausschreibung zugunsten des Mandanten der Kanzlei entschieden, deren Gegenstand die Erstellung einer umfassenden Dokumentation in Form einer Durchführbarkeitsstudie war, in der die Möglichkeit und die Art und Weise des Baus und der Inbetriebnahme eines Systems zur Herstellung, Speicherung und Betankung von Wasserstoff unter Verwendung einer Photovoltaikanlage beschrieben wurden.
Am 16. Juni 2023 erging ein für den Mandanten der Kanzlei günstiges Urteil in einem Rechtsstreit über die Zahlung einer Vergütung aus einem Bauvertrag. Die Forderungen einschließlich Kosten und Zinsen überstiegen PLN 400.000.