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Ein weiterer Sieg in einem Zahlungsfall

Ein weiterer Sieg in einem Zahlungsfall

Mit dem Urteil vom 10. Januar 2024 wies das Amtsgericht in Zamość die Klage gegen den Mandanten der Kanzlei vollständig ab, die die Zahlung einschließlich der geforderten Zinsen und Verfahrenskosten in Höhe von über 100.000 PLN umfasste.

Gewinn in einem Rechtsstreit über die Verjährung von Forderungen

Gewinn in einem Rechtsstreit über die Verjährung von Forderungen

Ein weiterer Erfolg der Abteilung für Prozessführung und Streitbeilegung der Anwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy war der Abschluss eines Verfahrens vor dem Bezirksgericht Poznań – Stare Miasto in Poznań. Am 5. Dezember 2023 erging ein Urteil, in dem die gegen den Mandanten der Kanzlei erhobene Klage auf Vergütung aus der ordnungsgemäßen Erfüllung eines Bauvertrags in vollem Umfang abgewiesen wurde.

Effektive Handlungen in der Sache auf Zahlung von über 1.500.000 EUR

Effektive Handlungen in der Sache auf Zahlung von über 1.500.000 EUR

Im Juli 2023 haben die Anwälte der Kanzlei Babiaczyk, Skrocki und Partner im Namen des Mandanten der Kanzlei eine Klage auf Zahlung eines Betrages von über 1.500.000 Euro zuzüglich Verzugszinsen und Prozesskosten vor dem Landgericht in Krakau verfasst und eingereicht. Die Ansprüche stützen sich auf die Ausführung und Übergabe des Objekts, das Gegenstand des Bauvertrags ist und aus einem Komplex von Lager-, Produktions- und Dienstleistungsgebäuden besteht, durch den Mandanten der Kanzlei, sowie auf die Schaffung von vertraglichen Sicherheiten und die Bereitstellung der vom Kunden geforderten Dokumentation. Der Gesamtwert des gesamten Vertragsgegenstandes überstieg 30.000.000 Euro.

Gewinn gegen PZU SA in der Sache über 1.000.000 PLN

Gewinn gegen PZU SA in der Sache über 1.000.000 PLN

Am 3. November 2023 endete vor dem Landgericht in Poznań eine Verhandlung, in der die Anwälte der Prozessrechtsteams den Mandanten der Kanzlei in einem Streit über die Zahlung einer Entschädigung aus der Auto-Casco-Versicherung für den Diebstahl eines Autos vertraten.

Gewinn einer Ausschreibung im Wert von über 1.700.000 PLN

Gewinn einer Ausschreibung im Wert von über 1.700.000 PLN

Am 17. Oktober 2023 hat die Nationale Berufungskammer des Präsidenten des Amtes für das öffentliche Auftragswesen hat ein Urteil erlassen, mit dem die Berufung des Auftragnehmers, der mit dem Kunden der Firma in der von diesem gewonnenen Ausschreibung konkurrierte, in vollem Umfang zurückgewiesen wurde.

Weitere positive Entscheidung der Berufungskomission in Poznań

Weitere positive Entscheidung der Berufungskomission in Poznań

Am 28. August 2023 hat die Berufungskommission der Selbstverwaltung in Poznań in Übereinstimmung mit der von den Anwälten des Verwaltungsrechtsteams der Anwaltskanzlei Babiaczyk Skrocki i Wspólnicy vorgetragenen Verfahrensposition abgelehnt, die Entscheidung über die Umweltbedingungen des vom Mandanten der Anwaltskanzlei im Rahmen seiner Bauträgertätigkeit durchgeführten Projekts für nichtig zu erklären. Der Antrag auf Ungültigkeitserklärung wurde von den Miteigentümern der benachbarten Immobilie gestellt, aber die von ihnen vorgetragene Argumentation wurde von den Anwälten der Kanzlei erfolgreich angefochten und fand nicht die Anerkennung der Berufungskommission der Selbstverwaltung.